Was wird gefördert?

Der Austausch von fossilen Heizungssystemen (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, Elektrospeicherofen) durch klimafreundliche Alternativen:
– Nah-/Fernwärme
– Holzzentralheizungen (Hackgut, Stückholz, Pellets)
– Wärmepumpen

Thermische Sanierungen im privaten Wohnbau
– Einzelbauteilsanierungen
– Umfassende Sanierungen sowie Teilsanierung 40%

Einreichzeiträume
– Registrierungen und Antragstellungen sind ab November 2025 möglich.
– Registrierungen und Anträge können so lange eingereicht werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.12.2026.
– Ab Registrierung verbleiben 9 Monate Zeit für die Umsetzung und Antragstellung.
– Gefördert werden Lieferungen und Leistungen, die ab dem 03.10.2025 erbracht wurden.

ℹ Weitere Infos entnehmen Sie bitte unter: