Planbare Bedienzeiten der Anschlussbahn Traisental

Zu folgenden Zeiten ist die Anschlussbahn Traisental durch eine planbare Fahrt belegt und die Nicht-Öffentlichen Eisenbahnkreuzungen im betreffenden Abschnitt für die Überfahrt gesperrt:

Abschnitt 1 (Nicht-öffentliche Eisenbahnkreuzungen KM 13,602 bis 18,750):

Mo: 8:00 – 11:00 Uhr

Mi: 8:00 – 11:00 Uhr

Fr: 8:00 – 11:00 Uhr

Abschnitt 2 (Nicht-öffentliche Eisenbahnkreuzungen KM 22,887 bis 28,159):

Die Trasse im Abschnitt 2 kann auch zu den oben genannten Zeiten durch das beistellenden Eisenbahnunternehmen befahren werden, üblicherweise findet zurzeit die Bedienfahrt aber nur im Abschnitt 1 statt.

Generelle Regelungen zur Befahrung von Nicht-Öffentlichen Eisenbahnkreuzungen

Die Befahrung von Nicht-Öffentlichen Eisenbahkreuzungen ist nur durch befugte Personen erlaubt.

Vor jeder Befahrung einer Nicht-Öffentlichen Eisenbahnkreuzung ist die Genehmigung in der Digitalen Disposition der Anschlussbahn Traisental unter: https://dispo.traisen-goelsental.at zu überprüfen.

Die oben genannten Zeiten dienen nur zur besseren Planbarkeit für die berechtigen Personen. Darüber hinaus kann es aufgrund von Zusatzbedienungen oder Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu weiteren Sperren der nicht öffentlichen Eisenbahnkreuzungen kommen.

Veröffentlichungen und Regelwerke Anschlussbahn Traisental:

Regelwerke:

Für EU und EVU:

Die Anschlussbahn Traisental (Traisen-Gölsental Regionalentwickungs GmbH) gewährt jedem berechtigten Eisenbahnunternehmen Zugang zu ihrem Schienennetz. Zur Erstellung einer Bedienungsanweisung wird ein Bedienkonzept zur Verfügung gestellt, welches bei der Geschäftsleitung unter roland.beck@traisen-goelsental.at angefragt werden kann.

Für Nutzer der Freiladegleise:

 

Infrastruktur-Benützungsentgelt der Anschlussbahn Traisental ab 01.01.2022

Die Anschlussbahn ist in zwei Abschnitte geteilt:
Abschnitt 1:
AB-Beginn bis inkl. Bf. Hohenberg
Abschnitt2: Inkl. Bf. Hohenberg bis inkl. Hst.Markt St. Aegyd

Für die Befahrung (Hin- und Rückfahrt) eines Abschnitts gelangt ein Infrastruktur-Benützungsentgelt von € 75,00 exkl. USt. zur Verrechnung, für die Befahrung des zweiten Abschnittes (Hin- und Rückfahrt) zusätzlich € 37,50 exkl. USt.
(Verrechnung an das EVU, lt. Belegungen in der digitalen Dispo)

Waggonentgelt:

Waggonentgelt: € 25,00 je beigestelltem Waggon
(üblicherweise direkte Verrechnung an Endkunden, Datenbereitstellung durch EU/EVU oder vereinbarte Pauschalen)

Tarifblatt:

Mit Beschluss durch den Vorstand des Vereins Region Traisen-Gölsental sowie unter der Anwesenheit der Eigentümervertreter und des Geschäftsführers der Traisen-Gölsental Regionalentwicklungs GmbH wurden am 28. Mai 2018 folgenden mind. jährlich zu aktualisierende Sätze für die Verrechenung von erbrachten Leistungen durch die Rechtsträger der Kleinregion Traisen-Gölsental festgelegt. Diese Verrechnungssätze (Spalte ‚Fremdnutzung in Kleinregion‘) gelten nicht nur als Basis für die Verrechnung von Leistungen der Rechtsträge der Kleinregion an Dritte, sondern sollen auch als Basis für (maximale) Verrechnungssätze Dritter gegenüber den Rechtsträgern der Kleinregion herangezogen werden.

Indexierung der Beratungsleistungen lt. DBO für die Bediensteten der österr. Privatbahnen.

(gültig Jänner 2023 – Dezember 2023)